Allgemeine Geschäftsbedingungen der
1000 Stühle Gernot-M. Steifensand GmbH
Sperbersloher Straße 118
90530 Wendelstein
Geschäftsführer Gernot-M. Steifensand
Amtsgericht Nürnberg HRB 15592 Sitz der Gesellschaft: Wendelstein
Gerichtsstand: Nürnberg
Persönlich haftender Gesellschafter:
1000 Stühle Gernot M. Steifensand GmbH
Amtsgericht Nürnberg HRB 15592
Steuer-Nr. FA Nürnberg
241/140/00783
Ust-IdNr. DE 812526583
|
| 1. |
Geltungsbereich
der Bedingungen |
| 1.1 |
Für unsere Lieferungen
und Leistungen gelten ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen
in ihrer jeweils gültigen Fassung. Geschäftsbedingungen
des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen,
werden nicht Bestandteil der Geschäftsbeziehung, auch wenn
wir ihnen im Einzelfall nicht widersprechen. |
| 1.2 |
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen
gelten nur für den Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Recht oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen. |
| 2.
| Vertragsschluss, Vertragsinhalt |
| 2.1 |
Unsere Angebote sind freibleibend. |
| 2.2 |
Nur wenn wir eine Bestellung
schriftlich annehmen (Auftragsbestätigung), entfaltet dies
Bedingungswirkung für uns. |
| 2.3 |
Der Inhalt des Liefervertrages
bestimmt sich einzig nach unserer Auftragsbestätgiung.
|
| 2.2 |
Nur wenn wir eine Bestellung
schriftlich annehmen (Auftragsbestätigung), entfaltet dies
Bedingungswirkung für uns. |
| 2.4 |
Bei Angaben über unsere
Produkte in unseren Prospekten, Katalogen, Preislisten, Zeichnungen,
Abbildungen oder anderen Unterlagen handelt es sich stets um branchenübliche
Näherungswerste. Soweit nicht Grenzen für zulässige
Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festgehalten
sind, sind branchenübliche Abweichungen insbesondere hinsichtlich
Struktur und Farbe zulässig. |
| 3. |
Liefererung: Leistungsverweigerungsrecht;
Lagergebühren |
| 3.1 |
Die Lieferungen erfolgen frei
ab Werk. Im Inland leifern wir bei Auftragswerten über 1.050,00
EUR frei Haus. |
| 3.2 |
Für die Zeiträume,
in denen der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht
nachkommmt, etwa durch nicht rechtzeitigen Eingang von kundenseitig
bereitzustellenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben oder durch
die Verletzung anderer Mitwirkungspflichten, verlängern / verschieben
sich die Lieferfristen und -termine. Außerdem sind wir zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt. |
| 3.3 |
Weitere Ansprüche unsererseits,
insbesondere wegen Verzugs, bleiben unberührt. Bei Änderungen
eines Auftrages verlängern sich Lieferfristen und -termine in
angemessenem Umfang. |
| 3.4 |
Für den Fall von Ereignissen,
die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, wie etwa Störungen
auf Grund höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen oder sonstige
rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, Betriebsstörungen,
Störungen bei der Eigenbelieferung, verlängern / verschieben
sich die Lieferfristen bzw. -termine um die Dauer der Störung
zuzüglich einer den Umständen angemessenen Anlauffrist.
Das gleiche gilt, wenn die Leistung sich aus Gründen verzögert,
die im Bereich des Kunden liegen. |
| 3.5 |
Selbstbelieferung bleibt in
jedem Falle vorbehalten. |
| 3.6 |
Soweit nicht Ziff. 3.2 - 3.5
ein anderes vorsehen, erfolgt die Lieferung zu dem vereinbarten Liefertermin
bzw. innerhalb der vereinbarten Lieferfrist; eine Überschreitung
des Liefertermins / der Lieferfrist um bis zu vier Wochen begründet
keine Ansprüche des Kunden. |
| 3.7 |
Rechte des Kunden für
den Fall der Überschreitung der nach den vorstehenden Vorschriften
zu bestimmenden Lieferfristen bzw. -termine richten sich nach den
Bestimmungen der Ziff. 10 und 11. |
| 3.8 |
Teillieferungen sind zulässig,
soweit sie dem Kunden zumutbar sind. |
| 3.9 |
Versandart und Verpackung unterliegen
unserem Ermessen. Die Versicherung der Ware gegen Transportschäden
und sonstige Risiken erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und
auf Kosten des Kunden. |
| 3.10 |
Werden uns Umstände bekannt,
die zu begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder
Kreditwürdigkeit des Kunden Anlass geben, und zwar auch dann,
wenn diese Umstände schon bei Vertragsschluss vorlagen, uns jedoch
nicht bekannt waren oder bekannt sein mußten, so sind wir berechtigt,
noch ausstehende Liestungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
auszuführen und wenn die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
nicht binnen zwei Wochen ab dem vorgesehenen Lieferzeitpunkt erfolgt,
ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag insgesamt oder bezogen auf die
noch nicht erfüllten Teile zurückzutreten. Weitergehende
Ansprüche unsererseits bleiben unberührt. |
| 3.11 |
Werden Versand oder Zustellung
aus Gründen, die im Bereich des Kunden liegen, um mehr als einen
Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem
Kunden für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von
0,5 % des Preises der Ware, insgesamt jedoch höchstens 5 % berechnet
werden. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt
unberührt. Der Kunde ist berechtigt, einen niedrigeren Schaden
nachzuweisen. |
4. |
Rücktrittsrechte |
| 4.1 |
Wir sind zum Rücktritt
berechtigt, wenn sich die Lieferfähigkeit, Preisgestaltung oder
Qualität der Waren unserer Zulieferer oder der Leistungen sonstiger
Dritter, von denen die ordnungsgemäße Ausführung des
Auftrags wesentlich abhängt, erheblich verändern. Der Kunde
wird vor Ausübung des Rücktrittsrechts über die Nichtverfügbarkeit
der Leistung informiert: Gegenleistungen des Kunden werden wir unverzüglich
nach Ausübung des Rücktrittsrechts erstatten. |
| 4.2 |
Unsere Rücktrittsrechte
gemäß Ziff. 3.2 und 3.10 bleiben unberührt.
|
| 5. |
Gefahrübergang |
| 5.1 |
Der Versand der Ware erfolgt
auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht, auch wenn frachtfreie Lieferung
vereinbart ist, mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder
Frachtführer oder an die sonstige Transportperson mit Beginn
des Verladevorgangs, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres
Werkes, auf den Kunden über. Verzögert sich die Versendung
aus Gründen, die beim Kunden leigen, geht die Gefahr mit der
Anbzeige der Versandbereitschaft über. Lagerkosten nach Gefahrübergang
trägt der Kunde; Ziff. 3.11 gilt entsprechend. |
| 5.2 |
Soweit der Gefahrübergang
sich nicht nach Ziff. 5.1. bestimmt, geht die Gefahr mit der Übergabe
der Ware auf den Kunden über. Verzögert sich die Übergabe
aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr
zu dem zeitpunkt auf den Kunden über, an dem ohne die Verzögerung
die Übergabe stattgefunden hätte. |
| 6. |
Preise; Zahlungsbedingungen |
| 6.1 |
Unsere Preise verstehen sich
rein netto ab Werk zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
soweit nicht ausdrücklich bestimmte Preise vereinbart worden
sind, liefern wir zu den am Tage der Auslieferung gelteneden Listenpreisen. |
| 6.2 |
Treten nach Abschluss des Liefervertrages
Erhöhungen unserer Kostenfaktoren, z.B. der Kosten für Rohstoffe,
Energie, Löhne oder Fracht ein, so sind wir auch bei ausdrücklicher
Vereinbarung bestimmter Preise berechtigt, den Lieferpreis in angemessenem
Umfang anzupassen. Erhöht sich dadurch der Preis um mehr als
10 %, so kann der Kunde durch unverzügliche schriftliche Erklärung
vom Vertrag zurücktreten. Betrifft die Preisanpassung nur einen
Teil der Lieferung, so ist der Rücktritt nur hinsichtlich dieses
Teils zulässig. |
| 6.3 |
Unsere Rechnungen sind, soweit
nicht anders vereinbart, rein netto Kasse sofort nach Waren- und Rechnungserhalt
zahlbar. Zahlungen sind an uns oder auf unsere auf der Rechnung angegebenen
Konten zu leisten; unsere Außendienstmitarbeiter sind nur bei
Vorlage einer von der Geschäftsleitung unterzeichneten Geldempfangsvollmacht
zur Entgegennahme von Zahlungen befugt. Für Neukunden gilt Vorauskasse, fällig bei Erhalt unserer Auftragsbestätigung. |
| 6.4 |
Schecks und Wechsel werden
nur erfüllungshalber, nicht an Erfüllungs Statt, angenommen;
Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind
uns zu erstatten. |
| 6.5 |
Bei Nichtzahlung der Rechnung
zum bestimmten Zahlungstermin gerät der Kunde ohne weitere Mahnung
in Verzug. Wir sind berechtigt, ohne weitere Aufforderung Verzugszinsen
i. H. v. 8 % p. a. über dem jeweiligen Basiszins zu berechnen.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird hiermit
nicht ausgeschlossen. § 353 HGB bleibt unberührt.
|
| 7. |
Zurückhaltung von Zahlungen;
Aufrechnungsverbot |
| |
Die Zurückhaltung von
Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des
Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche seien
rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt. |
| 8. |
Eigentumsvorbehalt |
| 8.1 |
Alle von uns gelieferte Ware
bleibt unser Eigentum, bis der Kunde unsere sämtlichen Forderungen
- auch die künftig entstehenden - erfüllt hat. Der Kunde
darf die Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
weiterveräußern. Für den Fall einer Weiterverarbeitung
durch den Kunden sind wir Hersteller. |
| 8.2 |
Forderungen aus der Weiterveräußerung
der Ware tritt der Kunde hiermit in Höhe des anteilig auf unsere
Ware entfallenden Rechnungswertes sicherungshalber an uns ab.Übersteigt
der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherte
Forderungen um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit
zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. |
| 8.3 |
Der Kunde ist berechtigt, Forderungen
aus der Weiterveräußerung bis zu unserem Widerruf einzuziehen.
Die Einziehungsermächtigung gilt ohne weitere Erklärung
als zu dem Zeitpunkte widerrufen, in dem der Kunde in Zahlungsverzug
ist oder er oder Dritte über sein Vermögen die Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens beantragen. Die einziehungsermächtigung
gilt auch dann als zu dem zeitpunkt widerrufen, in dem das Vermögen
des Kunden i. S. d. § 64 Abs. 1 GmbHG überschuldet ist bzw.
bei dem Kunden Zahlungsunfähigkeit einritt. |
| 8.4 |
Der Kunde hat uns jederzeit
auf Verlangen die Schuldner der zur Sicherheit abgetretenen Forderungen
unter genauer Angabe des Namens, der Anschrift, des veräußerten
Gegenstandes und des Betrages der Forderungen bekanntzugeben. Auf
Verlangen hat der Kunde außerdem dem Schuldner die Abtretung
an uns bekanntzugeben. |
| 8.5 |
Der Kunde ist verpflichtet,
uns Pfändungen, Beschlagnahmen oder ähnliche Verwertungsmaßnahmen
Dritter in die Vorbehaltsware unverzüglich anzuzeigen. Alle Intervensionskosten
gehen zu Lasten des Kunden. |
| 9. |
Untersuchungspflicht |
| |
Der Kunde hat die von uns
gelieferte Ware, auch wenn Muster übersandt worden sind, unverzüglich
nach Maßgabe des § 377 HGB zu untersuchen. Mängelrügen
sind vom Kunden bei Mängeln, die offensichtlich oder bei ordnungsgemäßer
Untersuchung erkennbar sind, innerhalb von 7 Tagen nach Eintreffen
der Ware am Bestimmungsort, bei nicht erkennbaren Mängeln innerhalb
von T Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich zu erheben. Geht
die Mängelrüge innerhalb der genannten Fristen nicht bei
uns ein, gilt die Ware als genehmigt. |
10. |
Mängelansprüche |
| 10.1 |
Wir haften für Mängel
( Sach- und Rechtsmängel) der gelieferten Ware, z. B. Mängel
der technischen Ausstattung oder von Stoffen oder Bezügen, ausschließlich
in der Weise, dass nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung
des Mangesl oder eine kostenfreie Lieferung einer mangelfreien Ware
erfolgt. Auf diese Nacherfüllung finden diese Verkaufs- und Lieferbedingungen
Anwendung. Bei zweimaligen Fehlschlagen dieser Nacherfüllung
kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrage zurücktreten oder
den Kaufpreis mindern. |
| 10.2 |
Auf Schadensersatz wegen oder
im Zusammenhang mit Mängeln haften wir ausschließlich nach
Ziff. 11. |
11. |
Haftung |
| 11.1 |
Jedwede Haftung unsererseits
auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrunde - für Schäden
aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, insbesondere
wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln der gelieferten Ware,
Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung unerlaubter Handlung
(insbesondere Produzentenhaftung) ist ausgeschlossen, es sei denn,
der Schaden ergibt sich aus einer Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen, aus einem
fahrlässigen Verhalten unsererseits, aus Vorsatz oder einem fahrlässigen
Verhalten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. |
| 11.2 |
Jedwede Haftung unsererseits
auf Schadensersatz - gleich aus welchem rechtsgrunde - für sonstige
Schäden, insbesondere wegen oder im Zusammenhang mit Mängel
der gelieferten Ware, Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung,
unerlaubter Handlung (insbesondere Produzentenhaftung) ist ausgeschlossen,
es sei denn, der Schaden ergibt sich aus einer Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen, aus einem
grob fahrlässigen Verhalten unsererseits, aus Vorsatz oder einer
groben Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlichen Vertreter
und leitenden Angestellten. |
| 11.3 |
Ausßer im Falle vorsätzlichen
Verschuldensoder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht
ist unsere Haftung jedenfalls auf den ersatz des typischen und vorhersehbaren
Schadens beschränkt. |
| 11.4 |
Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz
bleiben unberührt. |
| 11.5 |
Der Haftungsausschluss gemäß
Ziff. 11.1 - 11.3 erstreckt sich auch auf Ansprüche gegen unsere
Organe, gesetzlichen Vertreter, leidenden und nicht leitenden Angestellten
und sonstige Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen. |
| 12. |
Verjährung |
| 12.1 |
Ansprüche gegen uns verjähren
in einem Jahr, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf vorsätzlichem
Handeln unsererseits oder es wäre ein anderes vereinbart. die
Verjährungsfrist wegen Mängelansprüchen beginnt mit
der Ablieferung der Ware. Im übrigen beginnt die Verjährungsfrist
mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. |
| 12.2 |
§ 478 BGB bleibt unberührt. |
| 13. |
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte |
| 13.1 |
Sofern ein Dritter wegen der
Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts (Schutzrechte)
durch von uns gelieferte, vertragsgemäß genutzte Produkte
gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir
gegenüber dem Kunden wie folgt: |
| 13.1.1 |
Wir werden nach unserer Wahl
auf unsere Kosten entweder ein Nutzungsrecht für das Produkt
erwirken, das Produkt so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt
wird, oder das Produkt austauschen. Ist uns vorstehendes nicht zu
angemessenen Bedingungen möglich, werden wir das Produkt gegen
Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen. |
| 13.1.2 |
Die vorstehend genannten Verpflichtungen
bestehen nur dann, wenn der Kunde uns über die von dem Dritten
geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt,
eine Verletzung nicht anerkannt und uns alle Abwehrmaßnahmen
und Vergleichsverhandlungen vorbehalten hat. Stellt der Kunde die
Nutzung des Produkts aus Gründen der Schadensminderung oder sonstigen
wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, dem Dritten gegenüber
darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis
seiner Schutzrechtsverletzung verbunden ist, anderenfalls verliert
der Kunde die Ansprüche nach 13.1.1. |
| 13.2 |
Ansprüche des Kunden sind
ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten
hat. |
| 13.3 |
Ansprüche des Kunden sind
auch ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle
Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Verwendung
des Produkts oder dadurch verursacht wird, dass der Kunde das Produkt
verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten
eingesetzt hat. |
| 13.4 |
Weitergehende Ansprüche
gegen uns sind ausgeschlossen; Ziff. 11 bleibt unberührt.
|
| 14. |
Schriftform; Umfang der Vertretung |
| 14.1 |
Sämtliche nach dem Liefervertrag
oder nach diesen Bedingungen abzugebende Erklärungen, insbesondere
Anzeigen, Vereinbarungen, Nebenabreden oder Vertragsänderungen,
bedürfen der Schriftform.. |
| 14.2 |
Unser Innen- und Außendienstpersonal
ist nicht berechtigt, vor, bei oder nach Vertragsschluss von dem Inhalt
dieser Bedingungen, gleich in welcher Form, abweichende oder ergänzenden
Zusagen zu machen. Dies gilt nicht für Zusagen unserer Organe
oder Prokuristen; Ziff 14.1. bleibt unberührt. |
| 15. |
Geheimhaltung |
| |
Verträge, Kostenvoranschläge,
Zeichnungen, Pläne, Skizzen, Muster, Proben und andere im Rahmen
der Geschäftsbeziehung von uns überlassene Unterlagen dürfen
von dem Kunden nur mit unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich
gemacht werden. Für den Fall, dass ein Vertrag nicht zustande
kommt, hat der Kunde etwa überlassene Unterlagen unverzüglich
auf seine Kosten an uns zurückzugeben. |
| 16. |
Schlussvorschriften |
| 16.1 |
Erfüllungsort für
alle sich aus Geschäften mit uns ergebenden Rechte und Pflichten
ist für beide Vertragsteile der Ort unseres Sitzes (Wendelstein). |
| 16.2 |
Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus jedem Geschäft zwischen uns und dem Kunden
ist nach unserer Wahl der Ort unseres Sitzes (Wendelstein) oder der
Sitz des Kunden. Für Klagen des Kunden ist der Ort unseres Sitzes
ausschließlicher Gerichtsstand. |
| 16.3 |
Die Beziehungen zwischen uns
und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) gilt nicht.
|